Deutsches Kindermanifest
Artikel 13
Recht auf kinderfreundliche Geburt
Kinder haben das Recht auf eine kinderfreundliche Geburt, wie dies mindestens
die Sanfte Geburt (Leboyer-Methode) gewährleistet.
Der Impuls, die menschlichen Beziehungen grundlegend neu zu gestalten, erreichte auch den Arzt Frédérick Leboyer, den Begründer der "Sanften Geburt". Er hat uns wieder bewußt gemacht, dass die Kinder "geburtssouverän" sind und dass Neugeborene beispielsweise die Umstellung auf die Luftatmung in eigener Regie managen.
Traditionellerweise fühlen sich Arzt und Hebamme dafür verantwortlich, dass die Umstellung von der Sauerstoffaufnahme aus dem Blut hin zur Luftatmung gelingt. Sie schneiden die Nabelschnur durch, kaum dass das Kind da ist, und zwingen es so zur Luftatmung. Leboyer hingegen hat die postpädagogische Perspektive. Er lässt sich von dieser Sicht leiten und erfährt, dass das Neugeborene die Umstellung selbst regeln kann und dass es auch deutlich mitteilt, wenn es bei Komplikationen Hilfe braucht, für deren Beseitigung er als Fachmann zur Verfügung steht.
Die neue Einstellung bringt ihn zu einer neuen Praxis - so, wie dies generell für die Amication gilt. Leboyer legt das Kind unmittelbar nach der Geburt auf den Bauch der Mutter und schneidet die Nabelschnur nicht durch. Auch wenn das Kind schon geboren ist, pulsiert das Blut noch einige Minuten lang durch die Nabelschnur zur Plazenta, und langsam, in eigener Regie, stellt sich das Neugeborene auf die Luftatmung um. Das Blut in der Nabelschnur wird vom Körper des Kindes nach und nach aufgenommen, und die leere Nabelschnur kann durchtrennt werden. Der Kampfruf der Kinderrechtesbewegung "Selbstbestimmt von Geburt" wird hier ganz konkret.