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Im Jahr 1980 proklamiert der Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V. das Deutsche Kindermanifest, in dem eine Ausgestaltung der Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und politischen Emanzipation des Kindes im Sinne vollwertiger Bürger- und Menschenrechte vorgenommen wird.
Artikel 22
Recht auf Dateninformation
Kinder haben das Recht auf Information über alle Daten, die über sie geführt werden.
Recht auf Dateninformation
Kinder haben das Recht auf Information über alle Daten, die über sie geführt werden.
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Aus dem Begleittext:
Der Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V. proklamiert das Deutsche Kindermanifest 1980 auf dem Friedensmarkt in Münster/Westfalen vor dem historischen Saal des Westfälischen Friedens und vor dem Mahnmal der Opfer der Kriege und Gewalt. Das Deutsche Kindermanifest wird von Hubertus von Schoenebeck nach Vorlagen von John Holt und Richard Farson erarbeitet und am 3. Mai 1980 feierlich verlesen. Es wird der Öffentlichkeit durch die Zustellung an 150 Mediatoren aus Presse, Funk und Fernsehen übergeben.
Der Freundschaft mit Kindern – Förderkreis e.V. ist sich dabei über die begrenzte Wirkung einer Proklamation bewusst. Es kommt nicht darauf an, utopische Forderungen in die Welt zu setzen, sondern es soll der deutschen Öffentlichkeit erstmals die Idee der Selbstbestimmung, der Gleichberechtigung und der politischen Emanzipation des Kindes umfassend in einer konkreten rechtlichen Perspektive vorgestellt und zugänglich gemacht werden. Es wird an der gesellschaftlichen Situation liegen, wann und in welchem Umfang die Rechte des Manifestes Realität werden. Der Förderkreis arbeitet hierfür als Erwachsenen-Selbsthilfeorganisation: Je mehr Erwachsene ein von der Erziehungstradition befreites Selbstverständnis annehmen, desto eher werden sich die Forderungen des Manifestes verwirklichen. Die Arbeit des Förderkreises ist langfristig angelegt, und im Unterschied zu kämpferischen Aktionen geht es dem Förderkreis um Angebot, Aufklärung und Beratung sowie um Toleranz gegenüber den Andersdenkenden.